Das Bundesverwaltungsgericht teilt in einer Pressemitteilung, dass alle Klagen gegen das Bauprojekt S-Bahn-Linie S4 (Ost) abgewiesen wurden und der Planfeststellungsbeschluß im Abschnitt 1 rechtmäßig sei: Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 24. August 2020 zum Neubau der Eisenbahnstrecke 1249 Hamburg-Hasselbrook - Ahrensburg-Gartenholz, Bau-km 100,000 bis 103,114 (Planfeststellungsabschnitt 1), ist rechtmäßig.